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Die internationale Norm ISO/IEC 17024 hat eine weltweite Gültigkeit. Bereits im Jahre 2003 wurde diese Norm als Europäische Norm (EN ISO/IEC 17024) übernommen und darauf als Deutsche Norm festgeschrieben, die DIN EN ISO / IEC 17024.
Seit vielen Jahren kooperieren u.a. Bundesverbände Deutscher Sachver-ständiger mit unabhängigen Zertifizierungsstellen, die selbst auch als Zertifizierungsstellen nach DIN EN ISO / IEC 17024 akkreditiert sind und damit Sachverständige in Anlehnung an dieses Normenwerk, nach eingehenden gutachtlichen Lehrgängen/ Kursen, Fort-/ Weiterbildungen, sowie einschlägigen Überprüfungen zur Person, der Wirtschaftlichkeit/ Unabhängigkeit und mehrtägigen schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfungen, zertifizieren können.
Wer heute erfolgreich am Markt tätig werden möchte, steht vor der Herausforderung, seine Qualifikation und seine Kompetenzen glaubhaft darzulegen.
Die europaweit und weltweit anerkannte Zertifizierung im Rahmen einer Personenzertifizierung nach ISO/IEC 17024 ist die zukunftsweisende Maßnahme, die Kompetenzen als Sachverständiger und Fachexperte nachzuweisen.
Über die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist es möglich, dass Qualifikationen und Anforderungen weltweit anerkannt und vergleichbar sind. Gerade auch in Deutschland wird diese Zertifizierung zu einem wichtigen Instrument, um die Qualifikation von Sachverständigen einordnen und bewerten zu können.
In Fachkreisen geht man davon aus, dass die Personenzertifizierung in wenigen Jahren die „öffentliche Bestellung” ablösen wird. Ausschließlich in Deutschland wird die „öffentliche Bestellung und Vereidigung” noch verwendet. In anderen Ländern ist diese gänzlich unbekannt bzw. bereits abgeschafft, zuletzt in Österreich.
Eine europaweite Anerkennung oder Adaption dieses Modells der „öffentlichen Bestellung und Vereidigung” wurde von den Mitgliedsstaaten der EU abgelehnt. Die EU Mitgliedsstaaten haben sich zur Vergleichbarkeit und Anerkennung von Qualifikationen auf die Umsetzung der ISO/IEC 17024 geeinigt.
Heute geht man bei Behörden bereits von einer Gleichstellung des öffentlich bestellten und des nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen aus. Schon seit vielen Jahren werden EU-Zertifizierte Sachverständige, also nach DIN EN ISO/ IEC 17024 zertifizierte Sachverständige, von Gerichten, Unternehmen und Privat erfolgreich beauftragt.