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Wenn Gebäude, Möbel, Wände oder Decken mit Schimmel oder Schadstoffen befallen bzw. belastet sind, ist dies nicht nur unschön, sondern gesundheitsgefährdend. Meist beginnt die Schimmelbildung an Wänden oder Decken an kleinen Stellen, die bau- oder schadensbedingt Feuchtigkeit aufweisen. Zusammen mit der Raumluft bilden sich gefährliche Schimmelpilze, die schnellstmöglich behandelt werden müssen, um ein weiteres Ausbreiten des Befalls zu vermeiden.
Unser Schimmel Experte überprüft die befallenen Bereiche genau und erstellt daraufhin ein ausführliches Gutachten zum vorliegenden Sachverhalt. Mieter können dieses Schadensgutachten beispielsweise dazu verwenden, den Vermieter von der Dringlichkeit der Behebung zu überzeugen.
Doch auch potenzielle Käufer können unsere Gutachter zu Rate ziehen, wenn sie ein Gebäude kaufen möchten, das von Schimmel befallen ist. Als Bauexperten und geschulte Sachverständige steht Ihnen ein Fachmann in allen Phasen eines Neubaus oder eines Kaufes zur Seite und dokumentiert den vorliegenden Sachverhalt.
Mit Hilfe modernster Technik sowie unserer stationären und mobilen Ausrüstung für Messtechniken kann unser Schimmel Experte direkt vor Ort auch die Wände und Decken überprüfen, die noch nicht sichtbar von Schimmel befallen sind. Da sich die Schimmelpilze an feuchten Stellen rapide und unaufhaltsam vermehren, treten sie nicht selten erst bei massiven Wand- oder Deckenbefall an die sichtbare Oberfläche.
Um dennoch frühzeitig einen möglichen Befall erkennen zu können, nutzt unser Bauexperte eine hochmoderne labortechnische Messmethodik, mit der der Schimmel Experte unter anderem die Feuchtigkeit auch bis in die Bauwerkstiefe messen kann. Darüber hinaus misst der Baugutachter die Raumluft und die vorhandene Luftkeimsammlung. Speziell nach einem Wasserschaden ist es daher ratsam, unmittelbar einen Gutachter für den Wasserschaden zu konsultieren, der durch effektives Handeln bestenfalls Schimmel verhindern kann. Ein daraufhin erstelltes Schadensgutachten durch unsere erfahrenen Gutachter sichert Sie im Falle einer juristischen Auseinandersetzung zusätzlich ab.