Autor: Michael Grein | Date: 17.12.2015
In einem renommierten und öffentlich sehr bekannten Objekt im Zentrum von Stuttgart wurde im Zuge von weitreichenden Sanierungsmaßnahmen
unter anderem eine neue Estrichkonstruktion, Anhydritfließestrich, mit Fußbodenheizung geplant und letztlich verbaut.
Bereits beim Einbau des Anhydritestrich konnte der Estrichleger zwar selbst feststellen, dass die angelieferte Estrichmasse in unüblicher Konsistenz
aus der Pumpe/ dem Schlauchende austrat. Jedoch wurde die Gesamtfläche auf Grund von Zeitmangel und den angedachten Arbeiten bis in die späten Abendstunden
zum Wochenendbeginn dennoch vollständig durchgeführt. Das „Abschwabbeln“, also das Glätten/ Abziehen der Estrichoberfläche war zudem kaum möglich.
Am Folgetag konnten bereits mehrere Dutzend Meter Risse im Estrich durch den Auftraggeber festgestellt werden.
Die Risse in der Lastverteilungsschicht wurden innerhalb weniger weiterer Stunden derart massiv, als dass nunmehr die gutachtliche Bewertung und Beweissicherung stattfinden musste.
Vor Ort konnten zwischenzeitlich ca. 250m Risse konstatiert werden, die sich auf der Gesamtfläche in netzartiger / kraquellee-artiger Form zeigten. Die Mängel im Estrich wurden
genaueren Überprüfungen vor Ort unterzogen, unter Anderem wie folgt:
Die Untersuchungen wurden jeweils an verschiedenen Tagen in einem Zeitraum von ca. 2 Wochen durchgeführt und ergaben Feuchtewerte im Bereich des 4 fachen der Belegreife / Ausgleichsfeuchte des Estrichs (überprüft durch CM-Messung , DNS Denzel , Gann Hydromette , Darr-Messung).
Darüber hinaus konnte eine weiche, absandende und abkreidende Oberfläche konstatiert werden, dies auf der Gesamtfläche ( Gitterritz , Hammerschlag , Benetzungsproben etc.), sowie
Abweichungen bezüglich Neigungswinkel und Mängel der Ebenheitstoleranz.
Zudem wurden bereits vollständig über den Gesamtquerschnitt des Estrichs schollenartig abgebrochene Estrichstücke (bis zu je 2m²) fixiert, die bei üblichem Begehen bereits schwankten.
Von Seiten des Auftragnehmers Estricharbeiten wurde ein Parteigutachter zugerufen und mit dem Verfasser und allen Zuständigen Diskussionen geführt, von denen der Sachverständige der Gegenseite unsinnige und polemische Thesen aufführte, um unbedingt die Estrichkonstruktion zu retten, letztlich ohne Erfolg. Der uneinsichtige Sachverständige hat mit einem Autoschlüssel und einem Schraubenzieher versucht, die Härte und Güte des Estrichs zu bestimmen und wollte erzwingen, dass die Gesamtfläche kugelgestrahlt und verharzt wird und somit Autoschlüssel und einem Schraubenzieher versucht, die Härte und Güte des Estrichs zu bestimmen und wollte erzwingen, dass die Gesamtfläche kugelgestrahlt und verharzt wird und somit eine noch bessere Qualität und Lebensdauer als bestellt abgeliefert werden können, so dessen These!?!
Leider hat dieser es auch unterlassen, oder vergessen, weitere Untersuchungen durchzuführen oder wenigstens Proben zu entnehmen. Weiterreichende Messungen konnte er ohne geeignete Geräte
auch nicht durchführen, sein „Handauflegen“ und seine Erfahrung reichen seiner Meinung nach aus.
Unter Würdigung des Recht auf Nacherfüllung wurden sodann die Gesamtflächen durch kugelstrahlen bearbeitet, da der gegnerische Gutachter der Meinung war, nach diesen Maßnahmen wäre der
Estrich innerhalb von 7 Tagen trocken. Leider zeigte der Trocknungsverlauf auch nach 2 Wochen nach dem Kugelstrahlen kein Trocknungsbestreben.
Zwischenzeitlich wurde nach labortechnisch eingeleiteten Untersuchungen durch das Gutachterinstitut nachgewiesen, dass die Estrichmasse bereits vor dem Einbau begonnen hat zu trocknen
und in diesem Sinne eine Entkristallisierung bereits vor und während der Einbauphase stattgefunden haben muss. Somit war klar, dass der Estrich seine nun neu definierte Ausgleichsfeuchte
gespeichert hatte und es unmöglich war auf diesem Estrich einen Belag zu verlegen.
Nach weiteren polemischen Spielereien des gegnerischen Sachverständigen und des Estrichlegers mussten diese, wie von Beginn an klar war, die Notbremse ziehen. Selbstverständlich, auch
nach weiteren 2 Wochen ohne jegliche weitere Trocknung im Estrich, wurde die Gesamtkonstruktion des Estrichs inkl. Fußbodenheizung ausgebaut und neu eingebaut, diesmal mit einem geeigneten
Zementestrichsystem unter Überwachung des Gutachters vom Gutachterinstitut.
Autor dieses Fachbeitrags ist der EU-Zertifizierte Berufssachverständige Michael Grein