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In einem exklusiven Mehrfamilien-Neubauobjekt in Baden-Württemberg wurden insgesamt 12 Wohneinheiten im Sommer 2014 abschließend fertig gestellt und gingen im Tenor in die Vermietung über.
Unmittelbar nach dem Einzug einer Mietpartei in einem Erdgeschoss erfolgten bereits Mängelrügen in Form von Schädlingsbefall gegenüber dem Vermieter.
Ein durchgeführter Ortstermin von Zuständigen der Vermieterseite konnte keine abschließende Beurteilung und Lösung herbeiführen. Somit erging eine gutachtliche Beauftragung an den Verfasser.
Im Nachfolgenden die wichtigsten Erkenntnisse diesbezüglich:
Auszug der Normativen Verweisungen/ BezugsquellenDIN 68800-4 - Holzschutz - Teil 4: Bekämpfungs- und Sanierungsmaßnahmen gegen Holz zerstörende Pilze und Insekten
DIN EN 16636 Norm-Entwurf - Schädlingsbekämpfungsdienstleistungen - Anforderungen, Empfehlungen und Grundkenntnisse
DIN 4108 (Teile1-10)
Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden
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Feststellungen anlässlich des Gutachtertermins
Überprüft wurde die gesamte Einheit der besagten Bereiche/ Objekte wie folgt:
Zu dem vorgenannten Gutachtertermin wurden nachfolgende Werte/ Ergebnisse ermittelt/ gemessen:
Protokollangaben
1. Gerügt wird massiver Schädlingsbefall in der besagten Wohnung mit Austritt von lausartigen geflügelten Schädlingen in den Sockelleistenbereichen.
2. Der Befall wurde bereits gegenüber der Vermieterpartei mehrfach schriftlich gerügt, eine daraufhin angelegte vor-Ort-Besichtigung seitens des Vermieters/ Abgesandter bleibt für die Mieter erfolglos, also unzufrieden stellend.
3. Der Schädlingsbefall soll durch erhöhte Feuchtigkeit im Bauwerk/ Bauteile herrühren und muss der gutachtlichen Überprüfung unterzogen werden.
4. Die Mieterseite möchte sinngemäß Aufschluss erbracht haben, ob zudem Schimmel/ Feuchtigkeit im Bauwerk/ in der Konstruktion vorhanden sind und welche Maßnahmen dahingehend einzuleiten sind.
Die hier in Rede stehenden Bereiche weisen im Einzelnen folgende Erscheinungsbilder auf:
Zusammenfassende Beurteilung und Beantwortung des Gutachterauftrags
Abschließend nachgewiesen wurde insbesondere, dass die Bauteile der hier in Rede stehenden Angelegenheit keine flächig überhöhten Feuchtebereiche oder sonstige auffällige Konstruktionsbedingungen aufwiesen, dennoch konnten kleinere Teilflächenbereiche mit geringen Feuchtigkeitsüberschreitungen oberflächig konstatiert werden.
Zum Zeitpunkt des Gutachterortstermins konnten generell klimatische Bedingungen und Feuchtewerte fixiert werden, die den zu erwartenden und üblichen, sowie den nutzungsbedingten Vorgaben insgesamt entsprechen.
Die hier in Rede stehenden Flächen, Bereiche und Konstruktionen haben in Anlehnung der Erkenntnisse keinen Substanzverlust erlitten und liegen funktionsfähig, also gebrauchsfähig vor, bezogen auf die durch Schädlinge angelegten Bereiche.
Die Gesamtnutzungsdauer und der Gebrauchsnutzen sind in Anlehnung einer repräsentativen und nutzungsbedingten funktionalen Inbetriebnahme diesbezüglich vollständig gegeben.
Auf Grundlage der vorgefundenen und fixierten Sachverhalte, bezogen auf die vorgefundenen Schädlinge, besteht andernfalls die Notwendigkeit, weiterreichende Maßnahmen zur Sanierung/ Entfernung, bezogen auf die betroffenen Flächen/ Bereiche/ Konstruktionen, durchzuführen.
Anzulegen hierzu sind industriell hochleistungsfähige Absaugungsmaßnahmen nach Entfernung der Sockelleisten (hier wird empfohlen, alle wohnungsbefindlichen Holzsockelleisten zu entfernen), sowie das anschließende Abtöten durch konzentriertes Austrocknen/ Untertrocknen der Schädlinge, bezogen auf die teilweise hinterwanderten Bereiche, mit geeignetem Maschinen-/ Materialeinsatz und vollständiger Trocknung der Bauteilbereiche selbst.
Anschließende Sockelmontage mit abschließender Verfugung der Sockel wandseitig und bodenseitig mit geeignetem Fugmittel, also mit vollständigem und durchgehendem Verschluss .
Toxische Mittel/ Schädlingsbekämpfungsmittel sind aus gutachtlicher Sicht nicht anzulegen.
Maßnahmen gegen Schimmel/ Hefe sind weder notwendig noch zweckmäßig.
Auf Grund der gutachtlichen Feststellungen und auf der Basis der vorgefundenen Schadens-/Erscheinungsbilder der vorgenannten/ besagten Flächen, Bereiche und Konstruktionen, sind vorgenannte fachliche Nacherfüllungsmaßnahmen/ Sanierungsmaßnahmen zeitnah anzuberaumen, also ergänzend zu erfüllen und stehen in allen Belangen im Verhältnis der Mittel.
Abschließende Hinweise:
Staubläuse sind typische Zeiger für feuchte Bereiche, wie in diesem Fall in gegenständlichen Wohnabschnitten/ Bauteilen. Sie gehören zur Ordnung der Insekten und ernähren sich u.a. von Pilzgeweben, Sporen, Grünalgen. Einige Arten sind in der Lage Feuchtigkeit, also Wasserdampf aus der Luft zu sich nehmen.
Die Lebensräume beschränken sich fast ausschließlich auf dunkle und feuchte Bauteile/ Bereiche, wie diese insbesondere in Neubauobjekten generell auch über längere Zeiträume gegeben sind. Gründe können zum einen die Einschleppung der Schädlinge mit den Neubaumaterialien, oder auch Zuwanderung während bzw. nach der Fertigstellung.
Der Begriff Schädlinge ist hierbei aber dennoch nicht ganz Aussagekräftig, da hier mehr ein Ekelfaktor, als direkte gesundheitliche Belastungen auftreten.
Die vollständige und restlose Beseitigung derer ist dennoch notwendig und zweckmäßig, da auf Tatsache der Ernährungsweise der Staubläuse (Pilzsporen, Grünalgen…) eine zwischenzeitlich nicht mehr rückwirkend festzustellende Feuchtebelastung zumindest vorhanden sein gewesen sein muss. Weitere Maßnahmen sind nach abschließender Beseitigung generell nicht mehr notwendig.
S. Schließmann