Schimmelpilze und Hefepilze im Gebäude

..und wie man damit umgeht.

Die Ursachen für Schimmelbefall liegen vor, wenn zunächst geeignete Nährböden und günstige klimatische Bedingungen vorherrschen. Hierzu können bauliche Mängel oder sonstige Schäden, z.B. Wärmebrücken, Wasserschäden oder Feuchtigkeitseinwanderungen (mit)ursächlich sein.

Schimmelsporen sind üblicherweise in der Raumluft/ Außenluft und somit in der Atemluft vorhanden. Bis zu einem definierten Grenzwert gelten diese Vorkommnisse in der Luft als gesundheitlich unbedenklich, solange die besagten Grenzwerte unterschritten bleiben und keine toxischen, also giftigen Schimmel vorliegen.

Über Anflug aus der (Raum)Luft können sich die Schimmelsporen niederlassen und Kolonien bilden, (wachsen und ausbreiten) oder von bereits befallenen Flächen weitere Sporen bilden und in die Raumluft wiederum abgeben, die dann über die Atmung in den Körper gelangen.

Einem Befall gehen also immer vorgenannte Aspekte voraus. Die Ursache liegt somit in günstigen klimatischen Bedingungen und Nährböden, als auch dem notwendigen Vorhandensein von Schimmelsporen.

Diverse Untersuchungsmethoden können zur Feststellung der Schimmelarten und der Intension durchgeführt werden, wobei Probeentnahmen oder Raumluftmessungen bzw. Luftkeimsammlungen vorausgehen und gutachtliche Überprüfungen vor Ort zu erfolgen haben.

Analyse und Auswertung von entnommenen Proben können durch Bebrütung / Inkubation im normgerechten Verfahren (z.B. auf Petrischalen / Nährmedien DG18 und Malz-Agar MAE) gutachtlich bewertet werden.

Beispiele für Prüfverfahren zur Untersuchung von Schimmel

Mit einem Verfahren können beispielsweise die Oberflächenkeimbelastungen untersucht werden. Hierbei werden sterile Agarplatten auf zu untersuchende Oberflächen gedrückt bzw. vom sterilen Entnahmestäbchen darauf übertragen. Darauf folgt die Inkubation der Nährböden bis zu 7 Tagen bei 24°C (+/-1°C). Im Anschluss werden die gebildeten KbE (=koloniebildende Einheiten) auf den Platten ausgezählt (mikroskopisch) und auch die Konzentration bestimmt.

Zur Bewertung der Gesamt-Schimmelkonzentrationen in und an Materialien (KBE/g = Koloniebildende Einheiten/Gramm) liegen u.A. folgende Einstufungen vor:

  1. Sehr geringe Belastung
  2. Geringe Belastung
  3. Mittlere Belastung
  4. Hohe Belastung
  5. Sehr hohe Belastung

Weitere Einstufungen der Gefährdungsklassen:

  1. Pilzart ist toxisch und darf in Wohnräumen nicht in erhöhten Konzentrationen auftreten
  2. Pilzart ist bei langer Expositionszeit gesundheitsgefährdend allergisierend oder pathogen
  3. Pilzart ist nicht gesundheitsgefährdend, führt aber zu wirtschaftlichem Schaden
    1. Pilze dieser Gattung werden maximal in die Gefährdungsklasse A eingestuft
    2. Pilze dieser Gattung werden maximal in die Gefährdungsklasse B eingestuft

Allgemeine Erläuterungen zu Schimmelpilzen und Hefepilzen

Myzel: Pilzfäden oder Vegetationskörper; sichtbarer Teil des Pilzes;

sp. = Art;

spp. = Gattung;

DG-18 = Dichloran-Glycerin-Agar;

MEA = Malzextrakt-Agar

Entscheidend für die Bestimmung des geeigneten Verfahrens und der notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen sind also alle Feststellung und Gegebenheiten vor Ort und der Ergebnisse der Laboruntersuchungen bzgl. Schimmelarten und Hefepilze und derer Konzentrationen.

Außer den normgerechten Verfahren werden streng definierte Handlungsempfehlungen, Richtlinien und Leitfäden für die Grenzwerte, Bekämpfung, Sanierung usw. herangezogen, z.B.

Umweltbundesamt: Leitfaden zur Vorbeugung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzwachstum in Innenräumen und

Leitfaden zur Ursachensuche und Sanierung bei Schimmelpilzwachstum in Innenräumen („Schimmelpilzsanierungsleitfaden“); und vom

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg: Schimmelpilze in Innenräumen - Nachweis, Bewertung, Qualitätsmanagement und

Handlungsempfehlung für die Sanierung von mit Schimmelpilzen befallenen Innenräumen; Stuttgart.

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Verfasst vom Team

Gutachterinstitut für Raumausstattung, Bau- und Fußbodentechnik