Rutschsicherheit

Gleitreibung - Bodenbeläge

Um Bodenbeläge hinsichtlich ihrer rutschhemmenden Eigenschaften zu klassifizieren, gibt es normgerechte Prüfverfahren wie das Begehungsverfahren "Schiefe Ebene" nach DIN 51130 - ASR A1.5 / 1,2.

Für die Prüfung der Rutschhemmung vor Ort werden unterschiedliche mobile Messverfahren angewendet, die nach ihrer Messgeschwindigkeit unterschieden werden:

  • Reibwertmessgeräte mit geringer Prüfgeschwindigkeit (FSC 2000, GMG 200 u.a.)
  • Reibwertmessgeräte mit hoher Prüfgeschwindigkeit (Pendelgleiter SRT, Abrollgleiter u.a.)

Ergebnis des Begehungsverfahrens "Schiefe Ebene" ist die Ermittlung eines Rutschsicherheitswertes R und die Einstufung in eine R-Klasse. Für zu verlegende Beläge sind in der ASR A1.5/1,2 bestimmte R-Klassen in Abhängigkeit vom Einsatzgebiet vorgeschrieben. Mobile Messverfahren messen den Reibwert direkt oder indirekt. Es ist jedoch nicht möglich, aus dem gemessenen Reibwert unmittelbar auf die R-Klasse zu schließen. Der umgekehrte Fall funktioniert ebenfalls nicht.

Die angeführten Prüfverfahren werden auf mit Schuhen begangene Bodenbeläge angewendet.
Für die hier im Weiteren nicht besprochene Prüfung von Bodenbelägen für Barfußbereiche gelten die Normen DIN 51097 sowie das Merkblatt "Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche - GUV-I 8527".

Die Prüfung der „Schiefen Ebene nach DIN 51130 bzw. DIN 51097 (für Barfußbereiche)“ ist ein normgerechtes Verfahren und erfolgt im Sinne der Baumusterprüfung.

Die Prüfergebnisse werden bei der Auswahl und Gestaltung von Fußböden auf der Grundlage tätigkeitsbezogener Anforderungen an die Rutschhemmung von Bodenbelägen in Arbeitsräumen und -bereichen mit Rutschgefahr (ASR A1.5/1,2) berücksichtigt.

Die Messungen erfolgen mit Gleitern. Gleiter werden mit geringer Geschwindigkeit über den zu prüfenden Belag gezogen. Die dabei entstehende Reibungskraft wird gemessen und aus dem Verhältnis von Reibungs- zu Andruckkraft der Reibwert μ bestimmt.

Anforderungen an Reibwertmessgeräte und die Durchführung der Messung sind in der DIN 51131 "Prüfung von Bodenbelägen - Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft - Verfahren zur Messung des Gleitreibungskoeffizienten" niedergelegt.

Gleitmessgerät GMG 200

Den Forderungen der DIN 51131 entspricht zurzeit nur das Gleitmessgerät GMG 200.

Dieses Gerät verfügt über eine Bodenplatte mit drei Gleitern, einen integrierten Antrieb für eine Messgeschwindigkeit von 0,2 m/s und eine Auswerteelektronik mit Speichermöglichkeit.

Als Messergebnis erhält man den Reibwert als Mittelwert der Messungen in µ, also nicht unmittelbar den Wert nach „R“. Zudem überprüft das Gerät, ob die geforderte Länge der Messstrecke erreicht wurde. Über ein Interface können die Messwerte direkt auf Rechner übertragen und dort ausgewertet werden.

Richtlinien/ Normen:
Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) hat die grundlegenden Inhalte der Anhänge der BGR/GUV-R 181 "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr" in Anwendung des Kooperationsmodells (vgl. Leitlinienpapier zur Neuordnung des Vorschriften- und Regelwerks im Arbeitsschutz vom 31. August 2011) als ASR in sein Regelwerk übernommen.

Fünfte Änderung: Im Februar 2019 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen (GMBl 2019, S. 70).
Die Anhänge der ASR A1.5/1,2 beruhen auf der DGUV Regel 108-003, vorher BGR 181, "Bauliche Einrichtungen und Handel" im Fachbereich "Handel und Logistik" - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).