Gleitreibungsmessung

Rutschhemmung von Bodenbelägen

Gleitreibungsmessung / Rutschhemmung von Bodenbelägen zur Ermittlung des Gleitreibungskoeffizienten µ

Die Messungen zur Ermittlung der Rutschhemmung von Fußböden, Bodenbelägen, Beton, Estrich usw. erfolgen ausschließlich mit einem kalibriertem Gleitreibungsmessgerät GMG200 in Anlehnung der DGUV I 8687. Die Gleitreibungs-Messungen sind definiert in der Norm DIN 51131.

Verbaute Bodenbeläge müssen im Bedarfsfall auf die Eignung der vorgegebenen Rutschhemmung überprüft werden, sei es auf Grund berufsgenossenschaftlicher oder versicherungstechnischer Vorgaben z.B. in Metzgereien/ Bäckereien, Produktionshallen, Rampen u. dgl.

Bei der erforderlichen Gleitreibungsmessung erfolgen zunächst 5 Stück Messfahrten je Messbereich, die dann einer Messreihe entsprechen.
Die Durchführung erfolgt im Nassverfahren mit entspanntem Wasser mit den in der DIN 51131 festgelegten Gleiterkufen.

Der Gleitreibungskoeffizient µ ergibt sich aus einem Mittelwert der 3. – 5. Messfahrt.
Der errechnete Kraftaufwand über die Messstrecke wird definiert. Die Bewertung erfolgt in den gegliederten Rutschhemmungsgruppen z.B. Rutschhemmungsgruppe R9 , R10 , R11.

Die Sachverständigen des Gutachterinstitut beraten sie hierzu gerne unverbindlich und führen die Messungen bundesweit zeitnah für sie durch und erstellen ein ausführliches Protokoll.