Asbest – Schadstoffe im Haus

Asbest – Asbestzement – Asbestfaserstäube - Asbestzement-Wellplatten, Faserzementrohre, Außenwandbekleidungen Asbestzement-Fassadenplatten…

Asbest = Sammelbezeichnung für die Gruppe anorganischer, natürlich vorkommender und kristalliner Silikate in Form von Faserbündeln oder Fasern (Asbestfasern). Asbest ist nicht brennbar, hitzebeständig und darüber hinaus beständig gegen Fäulnis und Korrosion, ebenso ist Asbest wärmeisolierend. Gegen starke Säuren oder Laugen weisen Asbest/ Asbestfasern unterschiedliche Eigenschaften aus.

Die äußerst hohe Beständigkeit gegen Umwelteinflüsse ist auch ein Grund für die krebserzeugende Wirkung.

Bis in die 70-iger Jahre wurden schwarze Klebstoffe, sogenannte Teerpechkleber (Steinkohlenteerpech) zur Verklebung von Parkett, Holz und Bodenbelägen eingesetzt. Diese bituminösen Klebstoffe enthalten häufig Schadstoffe und gesundheitsgefährdende Substanzen (PAK und Asbest).

Ebenso können Unterlagspappen, PVC-Beläge, Fassadenplatten, Rohrleitungen usw. Asbest und Schadstoffe enthalten.

Die schwarzen Klebstoffe wurden ab Mitte der 70iger-Jahre (beginnend bereits etwas früher in den Sechzigern) nach und nach durch Kunststoffkleber ersetzt, jedoch auch anschließend nachweislich über mehrere Jahre weiter eingesetzt, also in Wohnungen, Häusern und sonstigen Objekt verbaut.

Im Laufe der Jahre beginnen die Asbestfasern sich zu „lösen“ bzw. das gebundene Asbestmaterial zersetzt sich. Somit können die kleinsten Asbestfasern an die Raumluft und somit an die Atemluft gelangen. Hierzu reichen minimalste Fugen oder Spalte aus, um in die Atemluft zu gelangen.

Bei mechanischer Beanspruchung (Bewegungen durch Begehen, Erschütterungen, Alterszerfall) spleißen die Asbestfasern in immer feinere Fasern auf. Genau hier entsteht die größte Gefahr, da die hochfeinen Fasern nunmehr unproblematisch, wie oben bereits beschrieben, an die Raumluft und durch Inhalation/ Einatmen direkt in den Körper gelangen und können tief in die Lunge eintreten und sich dort festsetzen (Folge: Asbestose).

Asbestarten:

Weißasbest – Chrystosil (Serpentinasbest)

Blauasbest – Krokydolith (Alkalihaltige Amphibolasbeste)

Braunasbest – Aktinolith, Tremolit, Amosit, Anthophyllit ( Alkalifreie bzw. alkaliarme Amphibolasbeste )

Laboruntersuchung - Analytik auf Asbest

Eine mögliches Verfahren (je nach Probestück) zur quantitativen Asbestgehaltsbestimmung von Proben (z.B. Asbest im Klebstoff) ist bspw. eine definierte Teilmenge der Asbestprobe / Asbestklebstoff zunächst zu extrahieren und zu pulverisieren.

Alle weiteren Untersuchungen an entnommenen Proben (je nach Probe) können dann in Anlehnung an das

Alle weiteren Untersuchungen an entnommenen Proben (je nach Probe) können dann in Anlehnung an das

unter Zugrundelegung der Faseridentifikation (Asbestfasern) erfolgen.

Die Analysen erfolgen im Rasterelektronenmikroskop, die zugehörigen Bildaufnahmen im digitalen System, gekoppelt an eine energiedispersive Röntgenmikroanalyse (Leichtelementdetektorsystem).

Asbestanalytik / Entnahme oberflächige Kontaktprobe - gemäß VDI.

Separierte Probenteile werden auf AL-Stiftprobenteller überführt und mit Gold in Polaren Autocoating bedampft (Untersuchung unter Rasterelektronenmikroskop). Mit Digitalsystemaufnahmen, gekoppelt mit energiedispersiver Röntgenmikroanalyse.

Die elektronenmikroskopische Aufnahmen gehen anschließend durch ein Elementenverteilungsspektrum. Mit Hilfe der elektronenmikroskopischen Untersuchungen mit Elementverteilungsspektrum können sodann Asbest bzw. Asbestfasern nachgewiesen oder ausgeschlossen werden.

Gesetze und Verordnungen zur Regelung und dem Umgang mit gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung) - Asbest und Asbestentsorgung:

  • Bundesimmissionsschutzgesetz - Gesetz zum Schutz vor Schädlichen Umwelteinwirkungen, Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen …
  • Abfallgesetz – Gesetz über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen
  • Wasserhaushaltsgesetz – Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes
  • TRGS und UVV – Technische Regeln zu Asbest, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, Unfallverhütungsvorschriften gegen gesundheitsgefährdenden Staub.
  • Wenn Sie Schadstoffe/ Asbest in ihrem Objekt vermuten oder hierzu Untersuchungen einleiten lassen möchten, dann sprechen sie uns an. Wir beraten sie vorab gerne unverbindlich und führen alle Probeentnahmen (auch zugelieferte Proben von ihnen), Untersuchungen, Auswertungen, Gutachten und Handlungsempfehlungen für sie durch.

Verfasst vom Team

Gutachterinstitut für Raumausstattung, Bau- und Fußbodentechnik