„Schiefe Ebene“ – Messverfahren

Schiefe Ebene - Trittsichere Oberflächen

- Zur Beurteilung der Sicherheit sind Bodenbeläge insbesondere für den Gewerbebereich in die Bewertungsgruppen "R 9 bis R 13" eingeteilt und findet gleichgelagert im Hinblick auf die Trittsicherheitsübertragung für den Privatgebrauch im Innen- und Außenbereich Anwendung.

Das Prüfverfahren ist in DIN 51 130 / 16165 "Prüfung von Bodenbelägen; Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft; Arbeitsräume und Arbeitsbereiche mit erhöhter Rutschgefahr; Begehungsverfahren; Schiefe Ebene" geregelt.

Prüfpersonen, Prüfschuhe, Sicherheitseinrichtung

Die Prüfpersonen tragen Sicherheitsschuhe der Form B, Schuhausführung S1 nach DIN EN 345 Teile 1 und 2 mit der Laufsohle auf Nitrilkautschuk-Basis mit einer Shore-A-Härte 72 +/- 2 nach DIN 53505 und einer Profilierung.

Die Prüfpersonen sind durch eine Sicherheitseinrichtung (Auffanggurt) gegen Sturz gesichert. Die Einrichtung behindert die Prüfpersonen beim Gehen auf dem zu prüfenden Belag nicht.

Prüfeinrichtung

Als Prüfeinrichtung dient eine ebene, verwindungssteife Platte von 600 mm Breite und 2000 mm Länge, die in ihrer Neigung in Längsrichtung von 0° bis 45° verstellbar ist. Die Hubgeschwindigkeit des Antriebs bewirkt eine Winkelgeschwindigkeit der Platte von maximal 1° je Sekunde, d.h. für den Durchlauf des Gesamtwinkels von 45° werden mindestens 45 Sekunden benötigt. Die Hubbewegung ist wahlweise kontinuierlich oder stufenweise in Stufen von 0,5° durch die Prüfpersonen steuerbar. Ein an der Prüfeinrichtung angebrachtes Winkelmessgerät zeigt den Neigungswinkel der Platte gegenüber der Horizontalen auf 0,5° +/- 0,2° an.

Zur Sicherheit der Prüfpersonen sind an den Längsseiten der Prüfeinrichtung Geländer angebracht.

Gleitmittel

Für die Prüfungen wird Motorenöl der SAE-Viskositätsklasse 10 W 30 nach DIN 51 511 "Schmierstoffe; SAE-Viskositätsklassen für Motorenschmieröle" verwendet. Das Öl aus einem geöffneten Behälter ist entweder innerhalb von drei Tagen zu verbrauchen oder bei Überschreitung dieses Zeitraumes in einem dicht schließenden Behälter aufzubewahren , um eine Veränderung der Viskosität auszuschließen.

Probekörper

Die zu prüfenden Bodenbeläge müssen entweder selbsttragend sein, als selbsttragende, verzugsfreie Platte mit ebener Unterseite hergestellt oder auf ebene Platten aus tragfähigem, verzugsfreiem Material aufgebracht sein. Der Prüfbelag ist 100 cm x 50 cm groß. Die zu prüfende Oberfläche muss als solche eindeutig erkennbar oder gekennzeichnet sein.

Kalibrierung

Das Kalibrierverfahren dient zur Eingrenzung subjektiver Einflüsse auf das Prüfverfahren. Für das Kalibrierverfahren stehen die drei Standard-Bodenbeläge E, P und R zur Verfügung, deren Neigungswinkel αdurch umfangreiche Untersuchungen bestimmt und als Standardneigungswinkel αSE, αSP und αSR festgelegt worden sind.

Die Standardneigungswinkel liegen dicht an den Bewertungsgruppengrenzen.

Auswertung

Die ermittelten drei Neigungswinkel werden für jede Prüfperson arithmetisch gemittelt und ergeben die mittleren Neigungswinkel α01 und α02.

Bewertung

Die korrigierten mittleren Neigungswinkel α1 und α2 werden addiert und durch 2 dividiert. Das Resultat ist der korrigierte mittlere Gesamtneigungswinkel αges, nach dem die Zuordnung zu einer Bewertungsgruppe der Rutschhemmung nach Tabelle 1 der BG-Regel erfolgt.

ASR A1.5: Fußböden

Anforderungen an die Rutschhemmung von Fußböden

Der mit dem Begehungsverfahren (Schiefe Ebene) ermittelte mittlere Winkel des Ausrutschens ist für die Einordnung eines Bodenbelages in eine von fünf Bewertungsgruppen maßgebend. Die Bewertungsgruppe dient als Maßstab für den Grad der Rutschhemmung, wobei Bodenbeläge mit der Bewertungsgruppe R 9 den geringsten und mit Bewertungsgruppe R 13 den höchsten Anforderungen an die Rutschhemmung genügen.

Fußböden, bei denen wegen des Anfalls besonderer gleitfördernder Stoffe ein Verdrängungsraum unterhalb der Gehebene erforderlich ist, sind durch ein "V" in Verbindung mit der Kennzahl für das Mindestvolumen des Verdrängungsraums gekennzeichnet.

Die Prüfung der Rutschhemmung erfolgt mit einem Prüfschuh, dessen Sohle profiliert ist. Bei rauen oder profilierten Fußbodenoberflächen und bei Fußböden mit Verdrängungsraum trägt der Formschluss mit dem Sohlenprofil zur Rutschhemmung bei. Bei der Auswahl der Bewertungsgruppe ist daher zu berücksichtigen, welches Schuhwerk getragen wird.

Die Messergebnisse der Prüfmethode zur Bestimmung der Rutschhemmung von Bodenbelägen im Betriebszustand (Gleitreibungskoeffizient (µ)) können nicht direkt mit den Messergebnissen der Prüfung (Winkel des Ausrutschens (a)) auf der Schiefen Ebene verglichen werden. Der Gleitreibungskoeffizient (µ) kann deshalb nicht zur Einordnung in eine R-Gruppe herangezogen werden.

Nummer Arbeitsräume, -bereiche und betriebliche Verkehrswege

0 Allgemeine Arbeitsräume und -bereiche*)

1 Herstellung von Margarine, Speisefett, Speiseöl

2 Milchbe- und -verarbeitung, Käseherstellung

3 Schokoladen- und Süßwarenherstellung

4 Herstellung von Backwaren (Bäckereien, Konditoreien, Dauerbackwaren-Herstellung)

5 Schlachtung, Fleischbearbeitung, Fleischverarbeitung

6 Be- und Verarbeitung von Fisch, Feinkostherstellung

7 Gemüsebe- und -verarbeitung

8 Nassbereiche bei der Nahrungsmittel- und Getränkeherstellung (soweit nicht besonders erwähnt)

9 Küchen, Speiseräume

10 Kühlräume, Tiefkühlräume, Kühlhäuser, Tiefkühlhäuser

11 Verkaufsstellen, Verkaufsräume

12 Räume des Gesundheitsdienstes/der Wohlfahrtspflege

13 Wäscherei

14 Kraftfutterherstellung

15 Lederherstellung, Textilien

16 Lackierereien

17 Keramische Industrie

18 Be- und Verarbeitung von Glas und Stein

18 Be- und Verarbeitung von Glas und Stein

20 Lagerbereiche

21 Chemische und thermische Behandlung von Eisen und Metall

22 Metallbe- und -verarbeitung, Metall-Werkstätten

23 Werkstätten für Fahrzeug-Instandhaltung

24 Werkstätten für das Instandhalten von Luftfahrzeugen

25 Abwasserbehandlungsanlagen

26 Feuerwehrhäuser

27 Funktionsräume in der Atemschutz-Übungsanlage

28 Schulen und Kindertageseinrichtungen

29 Geldinstitute

30 Betriebliche Verkehrswege in Außenbereichen

30 Betriebliche Verkehrswege in Außenbereichen

Normen und Regelungen

DGUV Regel 108-003 Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr 04/1994, aktualisiert 10/2003

DGUV Information 207-006 Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche

DGUV Information 208-041 Bewertung der Rutschgefahr unter Betriebsbedingungen 09/2019

IFA Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung; Geprüfte Bodenbeläge – Positivliste, in: IFA-Handbuch Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin

IFA Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung; Prüfgrundsatz GS-IFA-B02 "Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Temporären Abdeckungen", 12/2019

Veröffentlichungen des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI-Veröffentlichungen)

Veröffentlichungen des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI-Veröffentlichungen)

DIN 18202:2019-07 Toleranzen im Hochbau – Bauwerke

DIN EN 16165:2021-12 Bestimmung der Rutschhemmung von Fußböden – Ermittlungsverfahren