Windenergieanlagen (WEA)

Beeinträchtigungen und Auswirkungen auf Jagd und Jagdpacht

Jagdpachtminderung oder Jagdwertminderung gilt als Minderung des Jagdpachtzins und wird gutachtlich im normgerechten Verfahren berechnet.

Nachhaltige Energieerzeugung, regenerative Energiegewinnung durch Windenergieanlagen, häufig auch als „Windräder“ , „Windkraftanlagen“ oder „Windkraftwerke“ bezeichnet, erfährt seit Jahrzehnten gleichermaßen negative als auch positive Gesinnung.

Die Ansichten aus umweltfreundlichem Strom aus erneuerbaren Energiequellen können hierzulande unterschiedlicher kaum sein.

Insbesondere sind bauliche Errichtungsarbeiten über temporäre Abschnitte, später im Tenor Geräuschimmissionen, Licht- und Schatteneffekte, Blinkleuchten, Wartungsarbeiten und Wegenetze von besonderer Bedeutung.

Betroffene oder „Angesprochene“ geben ihr „Stelldichein“.

Zielkonflikte zwischen Eigentümern von Grund und Boden, Jägern und Jagdpächtern oder Jagdgenossenschaften, Natur- und Umweltschützern und Anwohnern gehen von unterschiedlichen Standpunkten aus, und mit sich intensiv querenden Blickwinkeln und Ansichten, an die Folgen heran.

Andererseits werden die „Erbauer“ und „Beauftrager“ der Anlagen mit bestem Wissen alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um eine größtmögliche Zufriedenheit und Ausgleich zu schaffen.

Auch wenn jährlich viele hundert Tonnen des Treibhausgases Kohlendioxid je Standort eingespart werden können, für deren Umwandlung in Sauerstoff eine Waldfläche von über mehrere Hektar notwendig wäre.

Jedoch betroffen sind insbesondere auch die natürlich vorkommenden Artenvielfalten. Klärung der Auswirkungen auf die Population der geschützten Greifvögel (z.B. Rotmilane), weiterhin liegen wissenschaftliche und gesetzliche Grundlagen zur Sicherung von Rotwild und Auerwild vor, wie zu gesetzlich streng geschützten Waldgebieten und geplanten Wildruhezonen, welche einer möglichen Errichtung von Windkraftanlagen mit notwendiger Infrastruktur beeinträchtigend entgegenstehen könnten.

Durch besagte Rotoren werden sogenannte „Wirbelschleppen“ erzeugt die eine sog. Barotrauma bei Vögeln verursachen. Vogelkollisionen, Schattenwurf, Störgeräusche, Meidungsverhalten können unter Anderem die Folge sein.

Immissionsschutzrechtliche Auswirkungen sind zu berücksichtigen, ebenso ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu veranlassen.

In betroffenen Biotopen müssen auch Buchen- oder Eichen-Altbeständen berücksichtigt werden (umfangreiche Rodung von Waldstücken gehen dem Bau voraus).

Zur Planung werden vorab Standortanalysen vorgenommen z.B. für den Bau von Windkraftanlagen oder auch Kleinwindkraftanlagen / Kleinwindenergieanlagen (KWEA). Technik, Genehmigung und Windhöffigkeit sind zu prüfen. Zur Festlegung der Standorteignung erfolgen Windmessungen in entsprechender Höhe mit einem Anenometer über 3 Monate und aus den Ergebnissen und Daten kann auf das Ertragspotential geschlossen werden.

Folglich sind wirtschaftliche, rechtliche, politische und persönliche Belange in die Entscheidungen mit einzubeziehen. Sind alle Anforderungen erfüllt und der Bau der Anlagen in Gange, so kann es schnell notwendig werden für alle Beteiligten zu prüfen, ob und welche Beeinträchtigungen auf die Jagd sowie etwaige Minderungen des Jagdwertes (Jagdpachtminderung) bestehen oder nicht.

Wir erstellen auf gutachtlicher Ebene und mit exakten Überprüfungen und Messungen vor Ort, sowie anhand aller Daten und Unterlagen schriftliche Sachverständigengutachten zur einvernehmenden Klärung vorab oder auch im späteren laufenden Verfahren.

---- Wenn auch Sie eine gutachtliche Ermittlung und Beurteilung von Jagdpacht bzw. ein Sachverständigen – Gutachten benötigen, oder Fragen zu diesem Thema oder anderen jagdlichen Themen haben, stehen wir natürlich gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

Verfasst vom Team

Jagdgutachterinstitut für Jagd, Jagdwaffen, Jagdkriminalistik, Wild und Forstschutz