Jagdunfall - Todesfall / Selbstverschulden oder Straftat?!

Todesfall / Selbstverschulden oder Straftat?!

Tagesthema: Schwerverletzte und Todesfolge bei Schussverletzungen und Stürzen bei der Jagd

Die Statistiken für Jagdunfälle und Todesfälle bei der Jagd aus den vergangenen Jahren in Deutschland (Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Datenstamm der Todesursachenstatistik des Statistischen Bundesamtes (StBA), diese angabenbezogen aus den amtlichen Todesbescheinigungen der Ärzte) und den europäischen Ländern, auch den Meldungen und Berichten in den öffentlichen Medien zufolge, zeigen, welch große hintergründige Bedeutung die absolute Einhaltung höchst möglicher Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit Jagdwaffen vor sich treibt.

Nicht weniger als die routinemäßigen und in der Folge häufig fahrlässigen Vorgehensweisen während einer Jagd sind Ursache mit allenfalls schwerwiegendem Ende.

Theoretisch steht fest: Sicherheit bei der Jagd geht vor!

Vorbildlich doch nahezu alle jagdlichen Ausbildungs- und Schulungsinhalte die sich auf Unfallverhütungsvorschriften von und mit Umgang von Waffen, der Schussabgaben und den Jagdabläufen berufen.

Einweisung der Jagdteilnehmer über Verantwortung und Gefahren, Ansprechen des Wildes durch den Jäger vor der Schussabgabe, die Entfernung, freies Schussfeld, Kugelfang, zitternde Hände, Mucken bei der Schussabgabe und weitere Faktoren spielen zudem eine wichtige Rolle für etwaige Auswirkungen oder überhaupt das mögliche Entstehen von Unfällen mit schwersten, auch tödlichen Verletzungen von Personen bei der Jagd.

Schussabgabe in Richtung oder in die Nähe anderer Jagdteilnehmer oder Personen, Entstehung von Querschläger, Abpraller, Aufsetzer… erfahrene wie unerfahrene Jäger sind beim Fehlerpotential gleichermaßen betroffen.

WOHL DEM, der auch bei der Pirsch oder beim Betreten oder Verlassen des Hochsitzes oder dem Übersteigen von Hindernissen die Waffe vorher entladen hat.

Genau hierbei entsteht ein unverhältnismäßiges Gefahrengut durch Unachtsamkeit, gerne auch eingeschlichene Gleichgültigkeit oder oft jahrelange Routine.

Sachlage im Todesfall, bei Verletzungen oder Gefährdungen

Ein Schuss fiel, den erfahrenen Jäger traf ein Geschoss aus seinem eigenen Jagdgewehr in den Kopf oder Körper!?

Sturz? Suizid? Jagdunfall? Was ist geschehen?

War es wirklich ein Geschoss aus seinem eigenen Gewehr und wer gab den Schuss wirklich ab?

Zeugen (Augenzeugen und Ohrenzeugen) sind ebenso mitentscheidend, natürlich allem voran der notwendigen medizinischen Untersuchungen und Ergebnisse zu den Schussverletzungen die durch Ärzte generell vorab durchgeführt werden müssen.

Die medizinischen Untersuchungen die in der Regel immer vor einer Hinzuziehung von einem Jagdgutachter erfolgen, können natürlich die verletzende oder tödliche Wirkung eines Geschosses erläutern bzw. bestätigen. Jedoch sind meist exakte Aussagen und Erklärungen zum Ablauf und dem Verursachen in solchen Fällen nur durch einen Gutachter für Jagdwesen zu beurteilen, da dieser in allen relevanten jadlichen Gegebenheiten Kompetenz und Kenntnisse besitz die in einem jagdlichen Fachgutachten dargestellt werden.

Ein Sachverständiger für Jagdwesen vom Gutachterinstitut für Jagd, Wild und Forstschutz wird auf Grund z.B. tragischer und häufig tödlicher Jagdunfälle regelmäßig zugerufen, um beispielsweise alle waffenrelevanten, die jagdlichen sowie örtlichen Umstände und (Jagd)Abläufe zu erfassen, diese zu bewerten, Rückschlüsse und Nachweise darauf abzuzielen, um letztlich ein fundiertes aussagekräftiges Jagdgutachten zu erstellen.

Nachvollziehbar zu machen sind hierbei viele Hintergründe, Ungereimtheiten, Begünstigte von etwaigen Lebensversicherungen eines oder einer Verunfallten, aber auch einfache Unachtsamkeit, ein Sturz, das herabfallen der Waffe, häufig mit geladener Waffe.

Die gutachtlichen Überprüfungen zielen insbesondere darauf ab, ob es generell oder überhaupt möglich und/ oder gar ausgeschlossen ist, einen beschriebenen Unfallablauf und ein etwaiges Eindringen oder Durchschlagen des Geschosses eines Körpers zu bestätigen oder die Gefährdung zu definieren.

Die vor-Ort-Untersuchungen und Inaugenscheinnahmen durch den Jagdgutachter im Jagdrevier, sowie der Waffe, des Geschosses u.W. geben im Tenor weitere Erkenntnisse für die Bewertungen und Aufklärung, nicht nur bezüglich der Reviercharakteristik und örtlichen Gegebenheiten, einen geschilderte Unfallablauf, z.B. durch Mitjäger oder sonstige Zeugen. Hierdurch kann ein Jagdunfall bestätigt oder auch in Frage gestellt werden.

Entscheidend ist darüber hinaus auch, dass es sich auf Grund der gesamten Hintergründe und Lebensinhalte, sowie dem Ablauf nach nicht oder eben wohl auch um einen Suizid handeln könnte.

Die Schussabgabe durch einen Herabfallen oder Anstoßen der Jagdwaffe jedoch ist auch bei gesicherter Waffe (meist bei Waffen ohne Schlagbolzensicherung) grundsätzlich möglich und nicht selten.

Mehr und mehr Jagdunfälle können demnach auf sowohl Fremd- aber auch Eigenverschulden konkretisiert werden.

Benötigen sie fachliche Unterstützung zur Aufklärung von Jagdunfällen, so können sie uns jederzeit kontaktieren.

Verfasst vom Team

Jagdgutachterinstitut für Jagd, Jagdwaffen, Jagdkriminalistik, Wild und Forstschutz