Aufgaben und Pflichten des Jagdleiters bei einer Gesellschaftsjagd

Erhöhte Verantwortung und überdimensioniertes Gefahrenpotential

Den verantwortungsvollen Aufgaben, allem voran den getroffenen Entscheidungen, eines Jagdleiters stehen im Schadens- oder Streitfall viele klärungsbedürftige Fragen gegenüber, wie diese sehr häufig während der Jagd sich ereignen.

Der Jagdleiter ist verantwortlich für einen erheblichen Umfang an Gegebenheiten des Jagdgeschehens und zeichnet sich verantwortlich.

Nachfolgend einige grundlegende Aufgabenbereiche und Hinweise hierzu:

"Sicherheit geht vor Beute"

"Jeder ist für seinen Schuss selbst verantwortlich!"

Bei Gesellschaftsjagden muss der Unternehmer einen Jagdleiter bestimmen, wenn er nicht selbst die Aufgabe wahrnimmt. Die Anordnungen des Jagdleiters sind zu befolgen.

Bei einer Gesellschaftsjagd wirken mehrere Jäger planmäßig zusammen, oft mit Unterstützung von Treibern. Das jeweilige Landesjagdgesetz definiert, ab welcher Personenzahl eine Gesellschaftsjagd vorliegt.

Der Jagdleiter hat den Schützen und Treibern die erforderlichen Anordnungen für den gefahrlosen Ablauf der Jagd zu geben. Er hat insbesondere die Schützen und Treiber vor Beginn der Jagd zu belehren und ihnen die Signale bekannt zu geben.

Die Sicherheit hat bei der Planung, Organisation und Durchführung oberste Priorität! Dem Jagdleiter fällt hierbei die zentrale Verantwortung zu.

Jede erkennbare Gefährdung Dritter ist dabei auszuschließen (Straßen, Siedlungen, usw.).

Die Ansprache ist das Kernstück zur Jagd. Sie bringt Jäger und Treiber auf den nötigen Wissensstand. Der Jagdleiter muss vor der Jagd den Ablauf erklären und die genauen Regeln mit unmissverständlichen Worten benennen. Nur so ist eine reibungslose Jagd gewährleistet:

  • Warn- und Hinweisschilder müssen aufgestellt, ggf. beantragt/ angemeldet werden, Revierabgrenzung und Sammelplatz
  • Ziel der Bewegungsjagd und Freigabe des Wildes
  • Auswahl der Schützenstände
  • Teilnehmerliste und Jagdscheinkontrolle
  • Größe der Treiben, Anzahl der Schützen und Hunde
  • Sicherheitsbestimmungen
  • Beginn und Ende der verschiedenen Treiben
  • Transport der Jagdteilnehmer
  • Terminierung des Treibereinsatzes
  • Das Schnallen der Hunde
  • Pausen- und Aufbruchregelungen zeitlich und örtlich genau festlegen
  • Das Parken und die Einweisungen der Autos sind zu regeln
  • Jagdscheine und Schießnachweise sind zu kontrollieren
  • Anschussmarkierung für Nachsuchen
  • Wildbergung
  • Schüsseltreiben

Grundlegende Bestimmungen beinhalten zudem die Unfallverhütungsvorschrift „Jagd“ (Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz - VSG 4.4) der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG).

Im Streit- bzw. Schadenfall, z.B. Sachschaden, Personenschaden o.ä, ist es häufig unausweichlich einen Gutachter für das Jagdwesen damit zu beauftragen die Sachverhalte zu klären und in einem Sachverständigengutachten zu fixieren.

Wenn auch Sie gutachtliche Unterstützung im Schadens- oder Streitfall benötigen bzw. ein Sachverständigengutachten benötigen, oder Fragen zu diesem Thema oder anderen jagdlichen Themen haben, stehen wir natürlich gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

Verfasst vom Team
Jagdgutachterinstitut für Jagd, Jagdwaffen, Jagdkriminalistik, Wild und Forstschutz