Fachartikel - Jagdgutachter

Unsere Fachartikel im Überblick

Aufbewahrung von Munition

BJagdG Kommentar § 13 Abs. 3 AWaffV i. V. m. § 34 Nr. 12 AWaffV § 13 (9) Bei der vorrübergehenden Aufbewahrung von Waffen und Munition im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen und Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern.

Unfallverhütungsvorschriften

Die geltenden Unfallverhütungsvorschriften, verdeutlichen im Hinblick auf jagdliche Ansitzeinrichtungen, dass Absturzsicherungen zur Gefahrenabwehr und Vermeidung vorkommender Unfälle, insbesondere auch als Gewehrauflage genutzte Auflagen, fest zu arretieren sind und Leitern mit zu begrenzenden Anstellwinkel zu befestigen sind.

Grundsätzliches zu ethischen Grundlagen bei der Jagdausübung in Deutschland

Waidgerechtigkeit und Jagdethik

Jagdliche Ethik bewegt sich immer im Rahmen rechtlicher Vorgaben und führt unter Berücksichtigung der Gebote und Verbote zu einer an ethischen Werten orientierten Einzelentscheidung. Formell bedeutet ...

Fallenjagd - Die waidgerechte Ausübung der Jagd mittels ordnungsgemäßen zugelassenen Fanggeräten

Die waidgerechte Ausübung der Jagd mittels ordnungsgemäßen zugelassenen Fanggeräten

Fallenjagd ist Jagdausübung: „Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild“ (§1, Abs. 4 BJG). Deshalb darf die Fallenjagd nur von Jägern mit gültigem Jagdschein und/ oder befugter Jagderlaubnis betrieben werden. Dazu gehören das Fallenstellen, der Abtransport ...

Wilderei - Heimliche Straftaten in heimelichen Wäldern

Wilderei und Tierquälerei mittels verbotenen arglistig quälerisch präparierten Mitteln und Geräten

Bekannt ist, dass lang- und weitläufig für das ansässige Wild wie Wolf, Rehwild, Fuchs oder Rotwild und insbesondere Greifvögel, aber auch Hasen oder Marder, vehemente heimliche „Gegner“ in den Wäldern umherstreichen, die in unterschiedlichsten Formen ...

Sachliche Verbote und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Jagdausübung

Jagdliche Zuverlässigkeit, Hinweise zur UVV Unfallverhütungsvorschriften der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft

Ausschnitte und Zitate zu Waffen, Fallen, Vorrichtungen – Jagdliche Zuverlässigkeit: (nachfolgend nur bspw. Ausschnitte/ Zitate, es liegen weitaus mehr Verbote/ Vorgaben vor, Landesgesetzte und weitere Verordnungen sind zudem zu beachten!!!) ...

Die Jagd – Eine Differenzierung von Jagdformen

Im Folgenden: Beizjagd, Bogenjagd, Jagd mit Waffe und Jagdhunden oder Lockmitteln

Die Falknerei (Beizjagd) ist die Jagd mit dem abgetragenen (abgerichteten) Beizvogel (Greifvogel) auf freilebendes Wild in dessen natürlichen Lebensräumen …

Schwere jagdliche Schussverletzungen bei Menschen mit tödlicher Folge

Vorgänge beim Schuss

Zum Verständnis der unterschiedlichen Schussbilder ist es notwendig, die wichtigsten Vorgänge nach Auslösung eines Schusses zu kennen - Einschusszeichen, Einschussdefekt…

Jagdunfall - Plausibilität zum Unfallhergang

Ziel eines Gutachtens soll sein, alle Indizien abzuwägen und die Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines Suizides bzw. Unfalls darzustellen.

Dauerthema: Schussverletzung während der Jagd

Es war ein Schuss aus dem Jagdgewehr! Jäger und Hund tödlich getroffen?!

Jäger und Jagdbeteiligte stehen vielmals vor grenzwertigen Situation die durch Leichtfertigkeit hervorgerufen werden. Ebenso, gar insbesondere sind Jagdhunde weit mehr stetiger Gefahr unterlegen.

Wertermittlung und Eigentumsverhältnis jagdlicher Reviereinrichtungen

Jagdliche Anlagen/ Einrichtungen werden nur zu einem vorrübergehenden Zweck, bzw. im Zweifel für die Dauer der Pacht, errichtet und gehen nicht automatisch in das Eigentum des Grundstückeigentümers über.

Der Eigentümer der jagdlichen Einrichtungen kann vom Grundstückseigentümer, Verpächter oder Nachpächter nicht verlangen, dass diesem eine angemessene Entschädigung für das Überlassen der jagdlichen Einrichtungen gewährt wird.

Jagdstörungen

Gegenstand des Jagdpachtvertrages ist die Jagdausübung.

Das Jagdausübungsrecht beinhaltet keine Ausschließlichkeit insoweit, dass keinerlei Störungen durch andere Benutzer des Waldes hingenommen werden müssten.

Jagdunfall – Schussverletzung

Jagdunfälle in Form von Schussverletzungen bei Mensch und Hund können Folge von Aneinanderreihungen missständlicher Umstände sein.
Bspw. das Nichteinhalten von erforderlichen Schusswinkeln, das Unterlassen des exakten Ansprechens eines Wildtieres, gleichermaßen die Verwechslung eines Wildtiers durch den Jäger mit einem Mensch oder einem Jagdhund.

Unfallverhütungsvorschrift Jagd - VSG 4.4

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – Zitate/ Auszüge

„Bei Gesellschaftsjagden muss der Unternehmer einen Jagdleiter bestimmen, wenn er nicht selbst diese Aufgabe wahrnimmt. Die Anordnungen des Jagdleiters sind zu befolgen.

Sachverständiger im Jagdwesen vor Gericht und Privat

Das Gericht beauftragt den Europa-Zertifizierten Sachverständigen für das Jagdwesen gleichermaßen wie den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Jagdwesen.
Beide Qualifikationen stellen das höchste Wissensniveau im Fach dar….

Kalkulierbares Risiko oder Krimi auf Standardebene?!

Unfälle bei der Jagd, wie zum Beispiel im Mais, häufen sich im Vergleich zu früheren Zeiten generell in einer Unverhältnismäßigkeit. Zwar bergen der Wunsch nach Jagderfolg und die vorgegebene notwendige Abschusserfüllung bereits eine zu Teilen erdrückende Gefahr. Zudem damit verbundene Unachtsamkeit der Schützen stellt für Jagdteilnehmer hier jedoch eine bereits ewig kursierende und stetig bekannte Gefahr dar.

Minderung der Jagdpacht Windkraftanlagen

Jagdpachtminderung oder Jagdwertminderung gilt als Minderung des Jagdpachtzins und wird gutachtlich im normgerechten Verfahren berechnet. Nachhaltige Energieerzeugung, regenerative Energiegewinnung durch Windenergieanlagen, häufig auch als „Windräder“ , „Windkraftanlagen“ oder „Windkraftwerke“ bezeichnet, erfährt seit Jahrzehnten gleichermaßen negative als auch positive Gesinnung.

Einschießen und Kontrollschuss im Jagdrevier

Laut WaffG §13 (6) ist das Einschießen und Kontrollschießen wie folgt festgelegt:

„Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen. …“

Kugelfang - Unfallverhütungsvorschrift im Jagdrevier

Hinweise zur UVV Unfallverhütungsvorschriften der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft – Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz VSG 4.4:

Ein Schuss darf erst abgegeben werden, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird. Wenn sich Personen in gefahrbringender Nähe befinden, darf in deren Richtung weder angeschlagen noch geschossen werden. Ein Durchziehen mit der Schusswaffe durch die Schützen- oder Treiberlinie ist unzulässig.

Aufgaben und Pflichten des Jagdleiters

Den verantwortungsvollen Aufgaben, allem voran den getroffenen Entscheidungen, eines Jagdleiters stehen im Schadens- oder Streitfall viele klärungsbedürftige Fragen gegenüber, wie diese sehr häufig während der Jagd sich ereignen.

Jagdunfall – Todesfall / Selbstverschulden oder Straftat?!

Die Statistiken für Jagdunfälle und Todesfälle bei der Jagd aus den vergangenen Jahren in Deutschland (Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Datenstamm der Todesursachenstatistik des Statistischen Bundesamtes (StBA), diese angabenbezogen aus den amtlichen Todesbescheinigungen der Ärzte) und den europäischen Ländern, auch den Meldungen und Berichten in den öffentlichen Medien zufolge, zeigen, welch große hintergründige Bedeutung die absolute Einhaltung höchst möglicher Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit Jagdwaffen vor sich treibt.

Jagdpachtminderung - Minderung der Jagdpacht / Minderung des Jagdpachtzins

Der Jagdpachtwert ist im Vergleichsverfahren zu ermitteln.

Der Ausgangswert für die Ermittlung der Entschädigung ist der Jagdpachtwert €/ha. Der Jagdpachtwert wird durch den Pachtpreis bestimmt, der in dem Zeitpunkt auf den sich die Ermittlung bezieht, am gewöhnlichen Jagdpachtmarkt nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Reviers ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre (analog Verkehrswertdefinition Baugesetzbuch §194).

Jagdhundebewertung

Schwere Verletzungen oder gar Todesfälle des Jagdhundes treten leider in zunehmender Häufigkeit ein. Die Ursachen und Geschehnisse ihrer Entstehung, die wiederum zu Unfällen führten, zeichnen sich in unterschiedlichsten Formen ab, meist tödlich, wie z.B. bei:

  • Kollision des Hundes während der Jagdausübung mit einem Fahrzeug beim queren von Straßen
  • „Unbeabsichtigter“ Schuss oder Querschläger des Geschosses auf den Jagdhund durch einen beteiligten Jäger
  • Fehlerhafte ärztliche Behandlungen