Zuständigkeitsfelder als Sachverständiger

Bau und Bauexperte in Deutschland

Bauexperte, Schimmelgutachter, Sachverständiger für Immobilienbewertungen oder Gutachter für Bewertungen von Grundstücken und Häusern …

Alle Sachverständigen im Bereich der Immobilien haben ein hohes Anforderungsprofil:

Voraussetzungen für die Tätigkeit als Bausachverständiger ist die hohe fachliche Kompetenz, also die sogenannte „besonderen Sachkunde“.

Diese Sachkunde wird zum Beispiel erworben durch ein für das Fachgebiet geeignetes Hochschulstudium mit Abschluss, oder dem Erlangen des Handwerksmeisters, sowie mehrjährige Berufserfahrung und Weiterqualifizierung mit umfangreicher fachlicher und rechtlicher Fortbildungen auf dem entsprechenden Fachgebiet.

Unterschieden im Allgemeinen:

  • Personen-Zertifizierte Sachverständige / Europa-Zertifizierte Sachverständige gemäß DIN EN ISO/IEC 17024
  • Behörden als Sachverständige
  • Freie oder selbsternannte Sachverständige
  • Medizinische Sachverständige
  • öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
  • staatlich bzw. amtlich anerkannte oder verbandsanerkannte Sachverständige

Folglich bspw. wird ein Bau-Sachverständiger oder Baugutachter bezeichnet, als eine natürliche Person mit expliziter Sachkunde und umfangreichem Fachwissen in einem Fachgebiet (z.B. Sachverständiger Schimmel, Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Sachverständiger Fußböden Parkett, Estrich) und dem somit die nötige Expertise auf diesem Fachgebiet zugesprochen wird.

Der Bauexperte / Sachverständige für Immobilien muss Sachverhalte aufgreifen können (Mängel und Schäden, Gegebenheiten usw.) und muss auch in der Lage sein die von ihm erstellten Sachverständigengutachten unter Umständen später mündlich verteidigen zu können.

Erstellung von Baugutachten, Bauberatung, Bauüberwachung, Prüfung von Fristen und Terminen, Immobilienbewertung und Grundstücksbewertung sind nur Teilstücke der (Gebäude) Sachverständigen in Deutschland.

Nachfolgend eine kurze Übersicht in welchem örtlichen Aktionsradius sich der Sachverständige im Bauwesen mitunter zu bewegen hat, anhand der Bundesländer und einiger Städte:

Nr. Bundesland Landeshauptstadt
1 Baden-Württemberg Stuttgart
2 Bayern München
3 Berlin Berlin
4 Brandenburg Potsdam
5 Bremen Bremen
6 Hamburg Hamburg
7 Hessen Wiesbaden
8 Mecklenburg-Vorpommern Schwerin
9 Niedersachsen Hannover
10 Nordrhein-Westfalen Düsseldorf
11 Rheinland-Pfalz Mainz
12 Saarland Saarbrücken
13 Sachsen Dresden
14 Sachsen-Anhalt Magdeburg
15 Schleswig-Holstein Kiel
16 Thüringen Erfurt

Weitere Städte (hier zunächst Süddeutschland) für den Einsatz von Gutachter / Sachverständiger ( Bauexperte / Baugutachter) auch für Gericht / Gerichtsgutachter in:

Sachverständiger in Ludwigsburg, Remseck, Villingen-Schwenningen, Mannheim, Ulm, Freiberg, Freiburg, Pforzheim, Heidelberg, Karlsruhe, Reutlingen, Göppingen, Tübingen, Esslingen, Sindelfingen, Waiblingen, Schwäbisch Hall, Schwäbisch Gmünd, Bietigheim-Bissingen, Balingen, Fellbach, Feuerbach, Leonberg, Backnang, Singen, Mosbach, Schorndorf, Gaggenau, Bretten, Metzingen, Lörrach, Donaueschingen, Sinsheim, Crailsheim, Horb, Bad Urach, Calw, Freudenstadt, Heilbronn, Marbach, Nagold, Rottweil, Sigmaringen, Speyer, Tuttlingen, Kornwestheim, Ostfildern, Ravensburg, Rastatt

Gutachter / Bausachverständiger in Schweinfurt, Nürnberg, Regensburg, Würzburg, Augsburg, Passau, Ingolstadt, Hof, Passau, Fürth, Amberg, Bamberg, Landshut, Bayreuth, Rosenheim, Aschaffenburg, Coburg, Schwabach, Bad Tölz, Aichach, Rothenburg, Friedberg, Lindau, Dachau, Donauwörth, Füssen, Freising

Ein Sachverständiger im Bauwesen hat unter anderem folgende Gewerke zu prüfen

Verlegefehler und Verarbeitungsfehler, Schäden und Mängel bei/ für:

Sachverständiger für Fußböden, Teppiche, Parkett, Linoleum, Laminat, Beschichtungen, Terrazzo, Beton, , PVC-Beläge, Glattbeläge, Wände und Decken, Tapeten, Lackierarbeiten, Qualitätsstufen Q, Risse.

Gutachter für Feuchtigkeitsschäden, Wasserschäden, Schimmel, Schadstoffe, Schädline, Gutachter für Abnahme, Bauüberwachung, Baubegleitung.

Baugutachter Dichtheitsprüfung / undichtes Gebäude/ Dichtheit, Dämmung, Fassade, Putz, Anstriche, Fenster, Türen, blower-door-Test.

Sachverständiger Prüfung der Rutschhemmung an Bodenbelägen, Fliesen, im Schwimmbad, Gutachter zur Überprüfung / Prüfung der Rutschfestigkeit (Fliesen, Platten, Naturstein, Kunststoff-Bodenbeläge, PVC-Böden, Linoleum – Bodenbeläge, Beschichtungen, Estriche usw.:

  • Beurteilung der Rutschsicherheit von Fußböden
  • BGI/GUV-I 8687 (01-2011) Bewertung der Rutschgefahr unter Betriebsbedingungen
  • DIN 51131 - Prüfung von Bodenbelägen, Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaften
  • DIN EN 13893 - Messung des Gleitreibungskoeffizienten von trockenen Belagsoberflächen
  • Prüfung und Bewertung der Rutschhemmung von Bodenbelägen vor Ort
  • Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft nassbelasteter Barfußbereiche
  • Prüfung von Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr
  • Prüfung von Bodenbeläge aus Naturwerkstein mit rutschhemmenden Eigenschaften

Sie sind Richter / Richterin, Bauherr / Bauherrin, Bauträger oder Auftraggeber/in und benötigen gutachtliche Unterstützung? Sprechen sie uns an, wir beraten sie in allen fachlichen und gutachtlichen Fragen und erstellen fundierte und präzise Sachverständigengutachten.

Verfasst vom Team

Gutachterinstitut für Raumausstattung, Bau- und Fußbodentechnik