Mängel und Schäden an Bodenbelägen und Designbelägen

Kellenschläge , Blasenbildung und Fugen

Die Herstellung planebener Untergründe ( Estriche, Spachtelmassen, Beton et cetera), also topfebener Untergründe, für die Verlegung von PVC-Bodenbelägen, Designbodenbelägen, textilen Belägen und Parkett gehört nach den Richtlinien und Normen DIN 18365 Bodenbelagarbeiten und dem Kommentar DIN 18365 Bodenbelagarbeiten zum allgemeinen Verlegegrundsatz handwerklicher Ausführung.

Unser/e Sachverständiger für Raumausstattung, Gutachter Raum und Ausstattung, Gutachter für Bodenbeläge und PVC - homogene und heterogene Kunststoffböden, Vinyl Bodenbeläge, Designböden, Designbeläge, Designbodenbeläge, Sachverständiger für Teppichböden, Teppiche und Parkett / Parkettarbeiten, muss in der Häufung jedoch immer wieder Mängel und Schäden an Fußböden feststellen, die die handwerkliche Leistung als Ursache erkennen lassen.

In gerichtlichen Beweisverfahren wird der Verfasser und Sachverständige Grein Michael immer wieder zu folgenden Behauptungen/ Fragen und deren Beantwortung gerichtlich beauftragt:

Praxisbeispiele

In einem repräsentativen Geschäftsgebäude wurden zu Beginn des Jahres 2017 ca. 1200m² Designbodenbeläge (Planken / Platten aus PVC und Vinyl – LVT Luxury Vinyl Tile) und Kautschukboden / Kautschbeläge (Bahnenware) vollflächig auf den neu eingebrachten Estrich (Anhydrit Lastverteilungsschicht schwimmend) verklebt verlegt.

Die vorher durchgeführten CM-Messungen (Feuchtigkeitsmessungen des Estrichs) ergaben Werte zwischen 0,35 CM-% bis 0,42 CM-%, also lagen diese nach dem CM- Messprotokoll innerhalb des maximal zulässigen Wertes von 0,5 CM % bei einem Estrichsystem ohne Fußbodenheizung.

Wenige Wochen nach der Verlegung und erfolgter Abnahme zeigten sich innerhalb der Kautschukböden / Kautschukbelages mehrfache Aufwölbungen wie Blasenbildungen / Blasen und Beulen im Bodenbelag, sowie Knarrgeräusche / Schmatzgeräusche / Knistergeräusche sowie offene Fugen bis zu 0,9mm.

Grund hierfür waren mangelhafte Klebung / ungenügende Verklebung zwischen Klebstoff und Belag, in Teilen auch zwischen Untergrund und Klebstoff, die nach zerstörerischer Öffnung durch den Sachverständigen nachgewiesen wurden. Die Ursache konnte zum einen einer mangelhaften Untergrundsäuberung und zum anderen einem nicht ausreichend Anreiben / Einbetten der Beläge in das zu nasse Klebstoffbett zugeordnet werden.

Im Weiteren wurde innerhalb des Designbelages / PVC-Boden sogenannte Kellenschläge / Wellenbildungen / Unebenheiten gerügt, insbesondere in Bereichen langer Flure mit Gegenlicht erkennbar.

Die Ursache hierfür waren eindeutige Verlegefehler / Verarbeitungsfehler. Die Ausgleichsmasse / Egalisierung erfolgte zum einen im Tenor durch eine zu geringe und ungleichmäßige Spachtelmassenschicht mit ca. 1mm Dicke (gefordert i.d.R. 2mm), zum anderen wurde auch kein Rakelverfahren mit anschließendem Entlüften durchgeführt, so dass eine Herstellung eines einwandfreien und optisch mangelfreien Bodenbelages nicht gegeben und sogar ausgeschlossen war.

Zwar war die Einhaltung der Ebenheit innerhalb der Toleranz. Jedoch stellen Sachverständige die optische Beeinträchtigung als Geltungsnutzenmangel dar ( optischer Mangel ), oder allgemeine weitere Mängel / Schäden an Fußbodenbelägen insbesondere sobald…

…Falscher Kleber / Klebstoff, keine Klebstoffbenetzung, Überschreitung der Einlegezeit, zu hohe Feuchtigkeit im Untergrund, Feuchtigkeit aus dem Estrich, Fugenbildung, Stippnähte, vorliegen, um nur einige zu nennen.

Der Bodenleger prüft seine Untergründe (Estrich / Spachtelmasse) bzgl. Ebenheit, Feuchtigkeit usw.

Die DIN 18202 Toleranzen im Hochbau für flächenfertige Böden (Estriche als Nutzfläche oder zur Aufnahme von Bodenbelägen) gibt die Toleranzen und Zulässigkeiten der Ebenheit und Winkel / Winkeligkeit des Untergrundes an.

Die Grenzwerte der Ebenheitsabweichung Senkungen / Senken und Wölbungen oder Buckelbildung werden hierdurch ausgeschlossen bzw. minimiert (zulässig = auf 1m Länge = max. 4mm)

Die Spachtelmasse wird mit der Spachtelkelle / gezahnten Rakel aufgetragen und entlüftet. Bei (hoch)glänzenden Bodenbelägen, elastischen Bodenbelägen bei denen man insbesondere bei Gegenlicht / Streiflicht Unebenheiten besonders intensiv ausmachen kann, sollte die Spachtelmasse immer mit einer Rakel aufgetragen und mit der Entlüftungswalze / Igelwalte entlüftet werden.

Der Auftraggeber / Besteller kann und muss erwartungsgemäß davon ausgehen können, dass bei fachgerechter Verlegung keine überproportionalen Fugen / Stippnähte o.ä. vorliegen, die zum einen das Gesamtbild (Geltungsnutzen) erheblich beeinträchtigen, sondern die Werterhaltung/ Nutzungsdauer nicht nachteilig beeinflussen.

BSR-Richtlinie Bundesverband der vereidigten Sachverständigen für Raum und Ausstattung e.V., dort in „Betrachtungsweise zur gutachtlichen Beurteilung des Erscheinungsbildes von Fußbodenoberflächen“ ist festgelegt u.a.:

„Grundsätzlich wird ein Schadensbild aufrecht stehend betrachtet. Die Beurteilung ist bei üblicher Möblierung vorzunehmen. Werden Unebenheiten oder Unregelmäßigkeiten aus einer Blickrichtung sichtbar, müssen diese zwecks Verifizierung der Beanstandungswürdigkeit aus einer weiteren, veränderten Blickrichtung gleichermaßen erkennbar sein…“

Mineralische Estriche zeigen keine "Kellenschläge".

Ordnungsgemäß hergestellte und einwandfreie Estrichoberflächen weisen folglich nach dem Aufbringen einer Ausgleichs- oder Nivelliermasse auch keine Kellenschläge auf, nur weil mit einer Glättkelle gearbeitet wurde.

Die Sachverständigenbeurteilungen legen im Tenor klar, dass eine handwerkliche Fehlleistung vorliegt, wenn sichtbare Kellenschläge vorhanden sind. Eine Bezugnahme auf die DIN 18202 oder die BSR-Richtlinien alleine genügen als Ablehnung des Mangels häufig nicht aus. Ebenso wenig das Vorhandensein von Gegen- oder Streiflicht.
Denn das Herstellen von topfebenen Oberflächen ohne jegliche Kellenschläge ist keine besondere oder spezielle Leistung. Dies gehört zum Standard der Fußbodentechnik.

Ebenso verhält es sich mit Kratzer in der Fußbodenoberfläche und bei bei Verfärbungen von Bodenbelägen.

Im vorliegenden Fall mussten große zusammenhängende Flächen der Bodenbeläge restlos gegen neu ausgetauscht werden um die Schäden und Mängel zu beseitigen.

Ein Sachverständiger im Bauwesen prüft…
…Mängel an Fußböden und Bodenbelägen, Parkett, Laminat, Beschichtungen. Kellenschläge, Blasen im Linoleum / Linoleumbodenbelag, Unebenheiten im Untergrund und der Spachtelmasse (Rakeln / Rakelverfahren) Risse und Ablösungen im Untergrund und der Spachtelmasse, Fugen und Überzahnungen im Parkett oder Laminat, Stippnähte, Blasenbildungen, Feuchtigkeit im Untergrund, Ebenheit, Winkligkeit Untergründe und Bodenbeläge, Aufwölbungen, Ablösungen von Bodenbelägen Parkett, Verlegefehler und Verarbeitungsfehler.

Notwendigkeit für einen Sachverständigen bei Schäden und Mängel für:
Sachverständiger für Fußböden, Teppiche, Parkett, Linoleum, Laminat, Beschichtungen, Terrazzo, Beton, PVC-Beläge, Glattbeläge, Wände und Decken, Tapeten, Lackierarbeiten, Qualitätsstufen Q, Risse.
Gutachter für Feuchtigkeitsschäden, Wasserschäden, Schimmel, Schimmelpilze, Schadstoffe, Schädlinge.
Gutachter für Abnahme, Bauüberwachung, Baubegleitung.
Baugutachter Dichtheitsprüfung / undichtes Gebäude/ Dichtheit, Dämmung, Fassade, Putz, Anstriche, WDVS Wärmedämmverbundsystem, Fenster, Türen.
Sachverständiger Prüfung der Rutschhemmung an Bodenbelägen, Fliesen, Rutschfestigkeit im Schwimmbad, Gutachter zur Überprüfung / Prüfung der Rutschfestigkeit (Fliesen, Platten, Naturstein, Kunststoff-Bodenbeläge, PVC-Böden, Linoleum – Gleitreibung Bodenbeläge, Beschichtungen, Estriche usw.:

Kommentar zur VOB DIN 18365 "Bodenbelagarbeiten" in der 4. Auflage 1980 (Verfasser Tauterat/Rodewaldt/Rosenbaum)
"Liegen einwandfrei glatte und feste Estrichoberflächen vor, die für eine sach- und fachgerechte Klebung der elastischen oder textilen Bodenbeläge geeignet sind, dann ist es nicht notwendig, solche Flächenbereiche mit Spachtelmasse zu überziehen. Spachtel- oder Ausgleichsmassen müssen nur dort eingesetzt werden, wo Unterboden-Unebenheiten auszugleichen sind. Nach Nr. 4.1.12 ist das Ausgleichen von Unebenheiten bis 1 mm eine unbezahlte Nebenleistung; das Ausgleichen von Unebenheiten über 1 mm hinaus ist eine gesondert zu vergütende Nebenleistung nach Nr. 4.3.10."

"Kommentar und Erläuterungen DIN 18365 – Bodenbelagarbeiten", Ausgabe 2009 (Verfasser Kaulen/Strehle/Kille)
"Die Beseitigung von teilflächigen Rauigkeiten des Untergrundes bis 1 mm gehört, unter Hinweis auf 4.1.3, zu den Nebenleistungen des Auftragnehmers, sofern kein ganzflächiges Spachteln, wie für Beläge, die ohne Unterlagen verlegt werden, erforderlich ist."

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Der Europa-Zertifizierte BauSachverständige
Gutachter Fußböden und Raumausstattung Michael Grein