Unebenheiten im Putz - Risse in Rigipsplatten und Gipskarton

Risse in Rigipsplatten und Gipskarton

Unebenheiten im Putz – Risse in Rigipsplatten und Gipskarton
Viele Wohnungsabnahmen bzw. Hausabnahmen in Neubauten  werden durch den Gutachter begleitet. Häufige Mängel entstehen bereits im Rohbau, ersichtlich werden jedoch insbesondere Schäden im Trockenbau – Rigipskarton, OSB Platten oder Spanplatten.
Der Sachverständige hat hierbei oftmals Rissbildungen und Unebenheiten zu dokumentieren, die sich auch an den Tapeten und dem Putz zeigen.
Zuständig sind Sachverständige für Raumausstattung, Malerarbeiten, Tapezierarbeiten und Putz- und Stuckarbeiten, die eine Vielzahl von Normen sowie den Stand der Technik zu überprüfen und die Schäden und Mängel festzustellen haben, wie unter anderem wie folgt:

  1.  VOB Teil C Beck`scher Kommentar Allgemeine Technische   
     Vertragsbedingungen für Bauleistungen
    Englert/ Katzenbach/ Motzke
  2.  Richtlinien/ Merkblätter des ZDB - Zentralverband Deutsches Baugewerbes, des BEB 
     - Bundesverband Estrich und Belag und des Fliesenverbandes Fliesen und Naturstein
  3.  DIN 18340 Trockenbauarbeiten
  4.  DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten
  5.  DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten
  6.  DIN 18366 Tapezierarbeiten
  7.  VOB Teil C ATV DIN 18299
  8.  DIN 18201 und DIN 18202 Toleranzen im Bauwesen und Toleranzen im Hochbau.

Im vorliegenden Fall wurden 6 Wohnungen in einem Mehrfamilien-Neubauobjekt im Raum Stuttgart Anfang 2014 fertig gestellt. Auf Grund während der Bauphase wiederholender Mängelerscheinungen der Wand- und Deckenflächen, sowie weiterer Innenausbauschäden wurde der Verfasser als Sachverständiger zur Abnahme bzw. Übergabe gerufen. Während der Abnahme wurden diesbezüglich folgende Schäden und Mängel an den Wänden und Decken vorgefunden:

Wand-/ Deckenflächen

  1. Buckelförmige Unebenheiten der Wand-/ Putzflächen mehrerer Raumwände
  2. Mehrfache Rissbildungen innerhalb der Putzschichten und der Tapeten an den Übergängen zwischen Wänden und Decken, sowie zwischen Wand und Wand
  3. Fehlende/ unvollständig ausgeführte Putz- und Tapezierarbeiten, insbesondere            anbindend zu den Fenstersimsen, Türrahmen und Fensterlaibungen und den
    Übergängen Rollladenkästen/ Fensterlaibungen
  4. Farbverläufe, also unsaubere Farbanstriche auf den Fenster- und Türrahmen
  5. Unsaubere Rauhputz-Ausführungen betreffend alle Wandflächen, sowie              übergängig zwischen Wand/ Decke, hier massiv unterschiedlich Oberflächen- und Strukturausbildungen
  6. Die Untergründe insgesamt stellen sich wellig und uneben dar, sodass erhebliche             Tapetenunebeneinheiten, Falten-/ Blasenbildungen der Wandbeläge/ Tapeten
    aufgetreten sind
  7. Rissbildungen an allen Wand-/ Eckübergängen (Trockenbauplatten),  Armierungsgewebe-/ Vliese an den Eckbereichen die Rissbildungen minimieren können wurden nicht ausgeführt.
Technische Vorgaben, Richtlinien

Ebenheitstoleranzen DIN 18202 Wände/ Putz
Tabelle 3 Flächenfertige Wände, z.B. verputzte Flächen
Maximale Zulässigkeit/ Toleranz
Maß auf 1m = max. 5mm, auf 0,1m = max. 3mm.
Vorgefundene Überschreitungen bei ca. 1m bis zu ca. 14mm.
(Die Werte für entsprechende/ zwischenliegende Abstände sind interpoliert). Bei Streiflicht sichtbar werdende Unebenheiten in den Oberflächen von Bauteilen sind nur dann zulässig, wenn die Toleranzen von DIN 18202 eingehalten worden sind. Die Toleranzen im vorliegenden Fall wurden nicht eingehalten.

Tapezier-/ Putzarbeiten
DIN 18363 / DIN 18366/ DIN 18350
3.1.2 Die Oberflächen müssen entsprechend der Art des Beschichtungsstoffes und des angewendeten Beschichtungsverfahrens gleichmäßig und ohne Ansätze und Streifen erscheinen.
3.1.10 Alle Anschüsse an Türen, Fenstern, Leisten, Sockel, Profile, Beschläge Einbauteile und dergleichen sind scharf zu begrenzen.
3.2.3.3 Tapeten sind blasen- und faltenfrei zu tapezieren, an Wänden sind sie lotrecht anzubringen.
3.2.3.7 Tapeten an Ecken sind zu trennen und überlappt zu kleben, wenn Art und Dicke es zulassen.
3.2 Putze
Beim Abreiben sind in der Oberfläche des planeben aufgetragenen Putzes zurückgebliebene Nester so zu verreiben, dass eine geschlossene und einheitliche Struktur entsteht.

Rissbildungen Wand-Decke
BFS-Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz/ Bundesverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz.
Rissbildungen Wand-/ Eckbereich, hervorgerufen durch starre Anschlüsse zu angrenzenden Bauteilen und/ oder Baustoffen. Starre Anschlüsse zwischen Gipskartonplatten oder ähnlichen Baustoffen in verschiedenen Ebenen (geneigt, horizontal, vertikal) Untergrundbewegungen, Windlast.
Fehlende Arbeitsfugen oder Trennfugen/ -schienen.
Unterkonstruktion muss im Bereich der Arbeitsfuge getrennt werden, Arbeitsfugen ausbilden, oder Trennschienen einsetzen.
Einbau/ Voreinbau von Armierungsgewebe/ Armierungsvliese erfolgt nach DIN 60000 / DIN 61850.

Trockenbau/ Vorbauwand Bad nach ZDB
Gips-Wandbauplatten/ Gipsfaserplatten/ Gipsplatten der Beanspruchungsklasse AO:
(direkt und indirekt beanspruchte Wandflächen in Räumen, in denen nicht sehr häufig mit Brauch- und Reinigungswasser umgegangen wird, wie z.B. in häuslichen Bädern, Badezimmer…).
In der BA AO können bei indirekter Beanspruchung auch feuchtigkeitsempfindliche Untergründe zugelassen werden. Bei feuchtigkeitsunempfindlichen Untergründen der BA AO ist eine Abdichtung auf Wandflächen nicht zwingend erforderlich. Der Anschluss an andere beanspruchte Flächen ist mit einem Dichtband herzustellen.
Bei feuchtigkeitsempfindlichen Untergründen im Einzelfall ist mit Polymerdispersion, Kunststoff-Mörtel-Kombination oder Reaktionsharzen die Abdichtung herzustellen.

Hinweis: Die vorgefundenen Schäden und Mängel mussten im Zuge der Nacherfüllung durch die Verantwortlichen Unternehmer vollständig rückgebaut und erneuert werden, was insbesondere für die Bewohner erhebliche Zeit- und Stressfaktoren bedeutete und den Unternehmern lehrreich sein wird.

Autor dieses Fachbeitrags ist der EU-Zertifizierte Berufssachverständige Michael Grein