Unebenheiten, Ebenheitsabweichungen an Estrichen

Prüfung und Beurteilung von Untergründen – Ebenheitsabweichungen, Wellen im Bodenbelag bzw. Unebenheiten im Estrich, Buckel im Untergrund

Häufige Mängel entstehen bei unsachgemäßer Belegung, z.B. Verlegen von Bodenbelägen auf Estrich oder sonstigen Untergründen, durch unterlassene Überprüfung der Untergründe durch den Handwerker auf Geeignetheit, also Belegreife bzw. Verlegereife des Untergrundes / Estrichs. Gerügt werden dann Unebenheiten die sich auch im Bodenbelag (häufig auch bei Glattbelägen wie PVC, Linoleum u.dgl.) massiv in der Oberfläche abzeichnen.

Weitere Endergebnisse zeichnen sich durch besagte Unebenheiten in Form von Wellenbildungen und sog. Buckeln aus, die sich zum einen als optische negative Auswirkungen, als auch in eingeschränkter Nutzbarkeit darstellen und grundsätzlich vom Auftraggeber nicht zu akzeptieren sind.

Darüber hinaus sind bei der Überarbeitung von Untergründen, also dem Neuverlegen von Teppichböden, Bodenbelägen, Parkett, Laminat, Linoleum, Designbelägen oder Beschichtungen normgerechte Toleranzwerte einzuhalten, da im anderen Fall mit Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer Bodenbelagarbeiten und folglich erheblichen Kosten gerechnet werden muss.

Bei der Prüfung von Untergründen durch den Verleger vor! der Bodenverlegung handelt es sich in erster Linie um Inaugenscheinnahmen und manuelle Prüfungen, die durch den Auftragnehmer Bodenbelagarbeiten, also dem Verleger unter Verwendung gewerbeüblicher Geräte durchgeführt werden müssen.

Höhenlage des Untergrundes zu anschließenden Bauteilen

Ebenheitsabweichungen und Winkelabweichungen von Estrichen, Bodenbelägen und Parkett

Die Beurteilung des Untergrundes und auch bei der späteren Überprüfung erfolgt durch Inaugenscheinnahme. Bei Auffälligkeiten sind stichprobenartige Prüfungen durchzuführen. Dabei dürfen die Ebenheitsabweichungen der Oberfläche DIN 18202 Tabelle 3, Zeile 3 und die Winkelabweichungen Tabelle 2 nicht überschreiten.

Maßtoleranzen DIN 18202

Vertikale, horizontale und geneigte Flächen Stichmaße als Grenzwerte in mm bei Nennmaßen in m

Ebenheitstoleranz der Fußbodenfläche.

Bei Unebenheiten gilt grundsätzlich die Einhaltung der Toleranzen nach DIN 18202 für eine fachgerechte Leistung. Maximal zulässige Abweichungen sind für zwei 1 m voneinander entfernten Bezugspunkte 4 mm und für zwei 2 m entfernte Bezugspunkte 6 mm. Zwischenwerte werden interpoliert. Außerdem ist für die Beurteilung das Erscheinungsbild bei üblicher Raumnutzung maßgeblich. Nachträgliche Spaltenbildungen zwischen wandbefestigten Sockelleisten und Bodenbelägen sind abhängig von Estrichverformung und Nachgiebigkeit der Wärmedämmung (DIN 18202) zulässig.

Grenzwerte für Winkelabweichungen (Abdruck aus DIN18202) s.a. oben bis 0,5m = max. 3mm über 0,5m bis 1m = max. 6mm, über 1m bis 3m = max. 8mm

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Verfasst vom Team

Gutachterinstitut für Raumausstattung, Bau- und Fußbodentechnik