Ihr Jagdsachverständiger
auf dem Prüfstand

Sie brauchen einen Sachverständigen für das Jagdwesen? Herzlich willkommen beim Jagdgutachterinstitut! Wir sind europaweit für die Justiz, die Jagdgenossenschaften (Körperschaften des öffentlichen Rechts), die Versicherungen, große Unternehmensgruppen und auch Privatpersonen der erste Ansprechpartner: Sei es in gerichtlichen oder versicherungstechnischen Angelegenheiten.

Wir Jagdgutachter sind Ihr Ansprechpartner für Alles rund um das Thema Jagd! Jagdgutachter sind entweder öffentliche bestellte und vereidigte Sachverständige für das Jagdwesen oder Sachverständige nach Europa-Zertifizierung DIN/EN ISO IEC 17024 für das Jagdwesen, Jagdwaffen und Jagdkriminalistik. Die Jagd erweist sich für Laien und Fachleute gleichermaßen als ein sensibles und spannendes Themengebiet.

Unsere Jagdgutachter sind Experten in ihrem Fach und stellen anhand fundiertem Fachwissen für alle Bereiche Gutachten im Jagdwesen aus.

Bei welchen konkreten Fragen
kommen wir Sachverständige
ins Spiel?

  • Bei der Jagdkriminalistik: jagdliche Verletzungen von Mensch und Tier, Körper- und Schussverletzungen mit Todesfolge
  • Forensischen und ballistischen Gutachten und Aspekte zu deren Beurteilung
  • Der Jagdwaffenbegutachtung: Jagdgewehre, Kurzwaffen (Revolver, Pistolen), Kalte Waffen (Blankwaffen aus Metall)
  • Schadensersatz und Wildschadensersatz
  • Bei sachlichen Verboten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Jagdausübung
  • In Bezug auf die korrekte Ausübung der Jagdzeiten und Schonzeiten
  • Die Jagdpacht, Jagdpachtverträge, Jagdpachtzins
  • Der Jagdbezirksgestaltung, den Arrondierungen und Jagdwertminderungen
  • Beim Wildtiermanagement
  • Jägerprüfungsverfahren und Jagdscheinangelegenheiten

Unsere Leistungen im Überblick

Wir erstellen und führen für Sie aus

Gerichtsgutachten

Gutachtenerstellung für Amtsgerichte und Landgerichte in der gesamten Bundesrepublik im gerichtlichen Auftrag

Privatgutachten

für Jagdgenossenschaften, Gemeinschaftliche Jagdbezirke, Jagdpächter, Behörden, Gemeinden, Privatpersonen

Versicherungsgutachten sowie Ballistische Gutachten

in Bezug auf Jagdunfälle, Wildunfälle, Wildschäden und Jagdschäden

Wertgutachten und Wertermittlungen

für Jagdhunde, für bebaute und unbebaute Grundstücke, Reviere und Reviereinrichtungen/jagdliche Einrichtungen, Minderung der Jagdpacht

Jagdunfälle sind sehr ernste, aber vermeidbare Angelegenheiten im Jagdwesen

Hier geben die jagdlichen Situationen hinreichende
Antworten:

Jagdunfälle kommen leider regelmäßig vor. Es ist nicht auszuschließen, dass diese mit schweren Verletzungen oder dem Tod einhergehen.

Welche Ereignisse lösen Jagdunfälle aus?

Dazu gehören Abpraller und Querschläger durch Jagdgeschosse/Geschosse, Geschossteile, Flintenlaufgeschosse oder Schrot (Schrotpatronen/Schrotmunition). Des Weiteren kann auch verletztes Wild in Panik für den Jäger gefährlich werden.

Das sagen unsere Kunden

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Aufbewahrung von Munition

„Kleindelikte“ oder packende Gefährdung der Allgemeinheit!?!

Ein Jäger darf zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhun....

Unfallverhütungsvorschriften

Sichere Hochsitzkonstruktionen und Absturzsicherungen

Die geltenden Unfallverhütungsvorschriften, verdeutlichen im Hinblick auf jagdliche Ansitzeinrichtungen, dass Absturzsicherungen zur Gefahrena.....

Wie wird bei
Jagdunfällen
geprüft?
  • Durch Beweissicherungen, Ursachenermittlung und Aufnahme der konkreten Vorgänge, Plausibilitätsprüfungen bspw. bei Unfällen durch Schussverletzungen mit Schwerverletzten oder gar mit Todesfolge bei der Jagd.
Wann ist eine konkrete
Gefährdung gegeben?
  • Wenn Personen durch Geschosse oder Geschossteile verletzt werden können, die an Steinen, gefrorenem Boden, Ästen, Wasserflächen oder am Wildkörper abprallen oder beim Durchschlagen des Wildkörpers abgelenkt werden.
  • Wenn beim Kontrollschießen, Einschießen und Anschießen (mit Einzelgeschossen, Schrot- und Flintenlaufgeschosse) kein ausreichender Kugelfang vorhanden ist.
  • Voraussetzung ist immer ein geeigneter, wirksamer Kugelfang, also ein sicher Kugelschuss oder Schrotschuss. Vermeiden Sie stets jegliche Hinterlandgefährdung durch weiterfliegende Geschosse, Geschossteile oder Schrotkugeln.

Exkurs zur Jagd

Das Jagdwesen veranschaulicht - Welche verschiedenen Arten von Jagden gibt es?

Die Drückjagd, bei der die Treiber das Wild in Richtung der Jäger aus den Verstecken heraus „drücken“.
Die Treibjagd oder Bewegungsjagd, ein Sammelbegriff für alle Jagden bei denen das Wild von Treibern oder Jagdhunden beunruhigt wird.
Die Gesellschaftsjagd, der Oberbegriff für Jagden die von mehreren Jägern und Treibern ausgeübt werden.
Die Beizjagd, Jagd mit abgetragenen Greifvögeln wie Habichten, Sperbern, Adlern und Falken.
Die Bogenjagd, wird heute in vielen Staaten zur Kontrolle von Wildtierpopulationen angewandt, eine leise Alternative zur Jagd mit Schusswaffen.
Die Fallenjagd oder Fangjagd, Unterscheidungskriterium: Lebendfang oder Totschlagfallen.
Die Lockjagd mit Kirrung, Gerüchen, Lauten oder Attrappen.
Die Erntejagd: das betreffende Feld vor dem Abernten von Jägern umstellt, die dann schwindende Deckung treibt das Wild vom Feld: werden insbesondere auf Wildschweine in Maisfeldern angewandt.

Beachten Sie bitte auch den gesetzlichen Rahmen

Laut Waffengesetz (WaffG §13 (6)) ist das Einschießen und Anschießen wie folgt festgelegt:

„Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch imZusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen.“

Die Aufgaben und Pflichten des Jagdleiters/ der Jagdleitung beinhalten zudem die Unfallverhütungsvorschrift „Jagd“ (Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz - VSG 4.4) der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG).

Die Unfallverhütungsvorschrift „Allgemeine Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz“ (VSG 1.1) und die Unfallverhütungsvorschrift „Arbeitsstätten, bauliche Anlagen und Einrichtungen“ (VSG 2.1), sowie Tierschutzgesetze, Naturschutzgesetze, Bundesjagdgesetze und Landesjagdgesetze

Die Einhaltung der tierschutzkonformen, jagdethischen und waidgerechten Regeln ist eine unerlässliche Verpflichtung und wird dementsprechend auch kontrolliert.

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Was spricht für unser Jagdgutachterinstitut?

Unsere langjährigen Erfahrungen auf dem weiten Feld des Jagdwesens machen es möglich, kompetente und zuverlässige Arbeit richtungsweisend zu leisten. Sachverhalte werden spezifisch analysiert, so dass qualifizierte Gutachten im Jagdwesen detailliert erfasst und ausgearbeitet werden.

Mit professioneller Unterstützung stehen wir ihnen als fachlicher Partner zur Seite und beraten sie individuell.

Michael Grein – Sachverständiger nach Europa-Zertifizierung DIN EN ISO/IEC 17024 für das Jagdwesen, Jagdwaffen und Jagdkriminalistik